Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 22.03.2020) veröffentlicht. Unten stehend können Sie nachlesen, welche Geschäfte vorerst geöffnet bleiben dürfen und welche geschlossen werden müssen.
24. März 2020 von Eva Koenig