Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg seit 12.12.2020
- Ausgangsbeschränkungen bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:
- Berufsausübung
- Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen
- Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht
- Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
- Versorgung von Tieren (z.B. Gassi gehen)
- Besuch von Schulen, Kitas, Veranstaltungen des Studienbetriebs, religiöse Veranstaltungen
- Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
- Ausgangsbeschränkungen bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr): Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:
- Alle Gründe, die auch bei Nacht gelten
- Sport und Bewegung an der der frischen Luft alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person
- Erledigung von Einkäufen
- Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit dem eigenen Haushalt oder mit max. 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und PartnerInnen (Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen)
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz
Die Lockdown-Regeln ab 16.12.2020 im Überblick
- Private Treffen nur mit einem weiteren Haushalt, max. 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen)
- Aufruf an Betriebe, möglichst Homeoffice oder Betriebsferien
- Möglichst keine Reisen ins In- und Ausland
- Schulen und Kitas: Schließung ab dem 16.12.2020 (Ausnahme: Fernunterricht für Abschlussklassen), Notfallbetreuung (Details s. Anmeldeformulare)
- Geschäfte:
- Schließung des Einzelhandels, mit Ausnahme dringender Waren des täglichen Bedarfs
- Schließung von Frisörsalons, Massagepraxen, Kosmetik- und Tattoostudios
- Restaurants:
- Abholung und Lieferung von Speisen weiterhin erlaubt, Verzehr vor Ort verboten
- Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten
- Alten- und Pflegeheime:
- Verpflichtende Tests mehrmals pro Woche für das Personal
- Bei erhöhter Inzidenz in der Region: verbindliche negative Tests für BesucherInnen
- Gottesdienste: nur unter Auflagen möglich (u.a. Mindestabstand, Maskenplicht, kein Gemeindegesang)
- Weihnachten: Vom 24.12.-26.12.2020 sind Treffen mit dem eigenen Hausstand plus 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (PartnerIn, Verwandte in gerader Linie) erlaubt (Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen).
- Silvester: Es gelten die normalen Kontaktbeschränkungen (2 Haushalte, max. 5 Personen), An- und Versammlungsverbot, Verkaufsverbot von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper), dringende Empfehlung auf Feuerwerk zu verzichten
Was bedeutet der Lockdown für die gemeindlichen Einrichtungen in Meckenbeuren?
- Das Rathaus ist vom 16.12.2020 bis vorerst 10.1.2021 geschlossen. In dringenden Fällen sind die MitarbeiterInnen über die Behördennummer 115 erreichbar. Dazu gehören standesamtliche sowie Renten-Angelegenheiten.
- Bücherei ist ab sofort bis vorerst 11.1.2021 geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch während der Schließzeit (mit Ausnahme der Tage zwischen 24.12. und 6.1.) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Aktuelle Informationen: www.meckenbeuren.de/de/wohnen-soziales/buecherei/.
- Jugendcafé ist ab sofort bis vorerst 10.1.2021 geschlossen. Die MitarbeiterInnen des Jugendreferats sind bis zum 22.12.2020 telefonisch und online erreichbar und bietet weiterhin Beratungen an. Weitere Informationen: www.meckenbeuren.de/de/wohnen-soziales/jugendreferat/offene-jugendarbeit/.
- Kindertagesstätten und Schulen: Eine Notbetreuung ist im o.g. nannten Zeitraum außerhalb der Ferienzeiten eingerichtet. Das Anmeldeformular wird den Eltern über die jeweilige Einrichtung ausgehändigt.
- Das Bürgermobil pausiert vom 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021.
Die Gemeindeverwaltung rät allen Bürgerinnen und Bürgern dringend, sich an die allgemein gültigen AHA+L Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften) und die oben ausgeführten Maßnahmen zu halten. Nur gemeinsam können wir die Infektionszahlen senken, Todesfälle vermeiden und die Situation an den Krankenhäusern entschärfen. Wir bitten Sie um eigenverantwortliches Handeln.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter:
www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/unsere-gemeinde/corona-pandemie/
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/