Übersicht über die Maßnahmen der Gemeinde zum Schutz der Bevölkerung
ACHTUNG: Zum 2. November 2020 traten weitere verschärfende Maßnahmen in Kraft. Für eine aktuelle Übersicht besuchen Sie bitte https://www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/unsere-gemeinde/corona-pandemie/.
Öffnung des Rathauses: Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihr Anliegen mit den Mitarbeitern des Rathauses möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären oder einen Besuchstermin vorab zu vereinbaren. Ausgenommen ist hiervon das Bürgeramt, das zu den gewohnten Zeiten geöffnet ist. Koordiniert durch das Bürgermeisteramt wurde im Eingangsbereich des Rathauses ein Empfang eingerichtet, der zu den Öffnungszeiten von Mitarbeitern der Verwaltung besetzt ist. Dafür stellen alle Ämter Personal zur Verfügung. Die Aufgabe des Empfangs ist es, den Besuchsverkehr zu koordinieren und auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Mit dieser Maßnahme soll die Besucherfrequenz im Rathaus reduziert werden, um die Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter zu gewährleisten. Aus organisatorischen Gründen wurde der Haupteingang auf die andere Seite des Rathauses verlegt. Wir bitten die Besucher den Eingang zwischen der Bücherei und der Polizei zu nutzen.
Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen: Auf dem Wochenmarkt am Mittwoch gilt ab sofort neben den Abstandsregeln zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Beim Aufenthalt an Bushaltestellen und auf dem Bahnhofsgelände gelten ohnehin die Regeln des ÖPNV. Auch hier ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Darüber hinaus gibt es in Meckenbeuren grundsätzlich keine öffentlichen Bereiche wie Fußgängerzonen, die hochfrequentiert sind und dazu führen, dass der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Aus diesen Gründen erlässt die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Maskenpflicht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse dazu aufgerufen sind, sich vernünftig zu verhalten und sich bei erhöhtem persönlichem Risiko oder kleineren Infekten selbst und andere mit einer Maske zu schützen.
Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung und Quarantäne: Das Ordnungsamt achtet in Kooperation mit der Polizei und dem Gemeindevollzugsdienst aufmerksam auf die Einhaltung der Regelungen. Die Einhaltung der Quarantäneauflagen wird vom Ordnungsamt verstärkt überprüft.
Schulen: Es gibt auch Veränderungen durch die Pandemiestufe 3 an den Schulen. Für das Bildungszentrum Meckenbeuren gilt die Maskenpflicht ab Klasse 5.
Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke: Die Anfang der Woche durch die Landesregierung ausgesprochene Untersagung der Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wurde per Notverordnung wieder zurückgezogen. Die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke ist somit wieder zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist (§ 5 Corona-Verordnung Schule). Für die Vereine in der Gemeinde, die Volkshochschule und die Jugendkunstschule bedeutet dies, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Proben und Kurse in den Schulen stattfinden dürfen. Allerdings müssen die Handkontaktflächen und genutzten Gegenstände zu Beginn einer jeden Veranstaltung mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln schonend gereinigt und die Böden und Sanitärräume einmal täglich geputzt werden. Für Letzteres ist die Gemeinde als Träger weiterhin zuständig. Für die Handkontaktflächenreinigung sind die außerschulischen Nutzer selbst verantwortlich. Somit können ab sofort die Schulräume und Hallen sowie die Mehrzweckräume und das Dorfgemeinschaftshaus wieder wie zuletzt gewohnt unter Beachtung der geltenden Verordnungen und der Reinigungsvorschriften genutzt werden. Voraussichtlich können dadurch künftig auch die Gemeinderatssitzungen wieder in der Mensa des Berufsbildungszentrums stattfinden. Die Sitzung am 21.10.2020 musste aufgrund der oben genannten Umstände kurzfristig in den Kulturschuppen verlegt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen ist auch der Kulturbereich. Hier ist das durchgängige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Veranstaltungen im „Kultur am Gleis 1“ erforderlich.
Auf der Homepage www.meckenbeuren.de und in den Gemeindenachrichten sind die aktuellen Verordnungen und Regeln sowie weitere Informationen zum Thema Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Dort ist auch ein anschauliches Merkblatt mit den gültigen Regeln zum Download bereitgestellt.
Der Corona-Krisenstab des Rathauses unter Vorsitz der Bürgermeisterin tagt weiterhin in regelmäßigen Abständen, um auf die aktuellen Corona-Vorgaben und Empfehlungen aus Bund, Land und Kreis zu reagieren.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, da sich auch kurzfristig Änderungen ergeben können.
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Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.
Link zu weiteren Informationen zum Thema Corona-Pandemie: https://www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/unsere-gemeinde/corona-pandemie/