Folgende gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona Verodnung gilt ab dem 20.04.2020. Die Richtline finden Sie unten.
20. April 2020 von Eva Koenig