Die Anmeldeformulare für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Schulen sowie die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie unten.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. der oder die Alleinerziehende von Ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Im Vergleich zum Dezember 2020 ist neu, dass auch Studierende oder Erziehungsberechtigte, die eine Schule in der Abschlussklasse besuchen, Anspruch auf Notbetreuung haben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Eine vollständige Anmeldung inklusive aller notwendigen
Unterlagen und Bescheinigungen (insbesondere des Arbeitgebers bei Präsenzpflicht) ist zwingend
erforderlich. Sofern Sie Ihren Betreuungsbedarf ab dem 11.01.2021 sicherstellen wollen, muss die
Anmeldung spätestens am 08.01.2021 der jeweiligen Schule/ Kita vorliegen. Spätere Anmeldungen
für einen späteren Beginn der Notbetreuung bleiben möglich. Die Anmeldung stellt keinen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung dar. Sie werden nach Prüfung Ihrer Anmeldung über den Ort und zeitlichen Umfang der Betreuung informiert.
8. Januar 2021 von Lisa Heinemann