Ab Samstag, 22. Mai 2021 kann im Bodenseekreis endlich die Corona-„Notbremse“ gelöst werden und es gilt der „Öffnungsschritt 1“ laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Der Stufenplan in der Verordnung sieht eine ganze Reihe neuer Regelungen vor.
Eine Auswahl wichtiger Regeln in Kürze:
• Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum.
• Kitas und Grundschulen geöffnet, höhere Klassenstufen mit Präsenzunterricht im Wechsel. Regelmäßige Tests in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
• Im Einzelhandel hängt die Anzahl der auf der Ladenfläche zugelassenen Kunden vom Testkonzept ab.
Zusätzliche Öffnung bestimmter Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
• Gastronomie außen mit AHA-Regeln, innen mit beschränkter Personenzahl.
• Lehrveranstaltungen, Kurse und Nachhilfeunterricht mit beschränkter Personenzahl.
• Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen.
• Freizeiteinrichtungen außen mit geregelter Personenzahl.
• Touristische Übernachtungen mit fortlaufender Testung.
Eine Übersicht der Regelungen des „Öffnungsschritts 1“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona
Die vollständigen Corona-Verordnungen des Landes sind abrufbar unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Infos der Gemeinde zur Corona-Pandemie: https://www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/unsere-gemeinde/corona-pandemie/
21. Mai 2021 von Lisa Heinemann