Ergebnisse des Gutachtens
Nachdem sich anschließend Landratsamt und Deutsche Bahn hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für die Mängel nicht einig waren, wurde Anfang des Jahres ein neutrales Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde im März vorgelegt und bestätigt die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, den Bahnübergang nicht freizugeben. Das Gutachten zeigt unter anderem auf, dass bahninterne Vorgaben bei der Planung nicht berücksichtigt wurden. Die Prüfung bestätigte auch, dass die Bauausführung keine uneingeschränkte und sichere Befahrbarkeit des Bahnübergangs ermöglicht. Diese Voraussetzungen müssen aber für eine Überfahrung der Gleise zwingend gegeben sein. Auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10-20 km/h wurde mehrfach diskutiert, ist aber aus verschiedenen Gründen zu risikoreich und somit nicht zulässig.
Wie geht es weiter?
Die Deutsche Bahn hat das Ergebnis der Überprüfung Mitte März akzeptiert und sich mit dem Landratsamt und der Gemeinde auf das weitere Vorgehen verständigt. Die DB als Bauherrin hat zugesagt, bis Mitte Juni einen Zeitplan für die nun anstehenden baulichen Maßnahmen vorzulegen, um eine Öffnung des Bahnübergangs bei einer Überfahrung mit 30 km/h für alle Fahrzeugarten zu ermöglichen. Dieser ist am 29. Juni eingegangen. Der Plan sieht nun vor, in Kalenderwoche 33 (ab 16./17.08.2021) die notwendigen Arbeiten fertigzustellen. Der Bahnübergang kann dann voraussichtlich wiedereröffnet werden, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind und die Endabnahme durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgreich stattgefunden hat.
Landratsamt und Gemeinde sind im regen Austausch und tun ihr Bestes, um diese unbefriedigende Situation zu lösen. Es ist beiden bewusst, wie ärgerlich und belastend diese Situation für alle Betroffenen ist.
Foto: Planungsbüro Reschl