Am Samstag, 01. Mai 2021 wurde im Bodenseekreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 165 Neuinfektionen am dritten Tag in Folge überschritten. Somit ist laut der Bundes-Notbremse ab Montag, 03. Mai 2021 für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.
Das Landratsamt hat die Inzidenz-Überschreitung am Samstag (01. Mai 2021) auf seiner Internetseite bekanntgemacht. Ausschlaggebend dafür sind die Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts (RKI), die täglich veröffentlicht werden. Sinkt der Wert wieder und liegt fünf Tage in Folge unter 165, wird die Durchführung von Präsenzunterricht wieder zugelassen, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landesweite Regelungen gibt.
Den täglich gültigen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutzmaßnahmen abhängig ist, zeigt das Landratsamt aktuell auf seiner Homepage unter www.bodenseekreis.de/corona.
ANMELDUNG ZUR NOTBETREUUNG IN DEN SCHULEN IN MECKENBEUREN:
In den Schulen der Gemeinde Meckenbeuren wird während der pandemiebedingten Schulschließung wieder eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Eltern werden gebeten die Notbetreuung nur bei tatsächlichem Bedarf in Anspruch zu
nehmen, um auch auf diesem Wege zur Kontaktreduzierung beizutragen. Anspruch auf Notbetreuung haben nur Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. der oder die Alleinerziehende in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder sich in Schule/ Studium befinden und tatsächlich keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Das Anmeldeformular für die Notbetreuung in den Schulen finden Sie auf den Homepages der Schulen:
https://www.meckenbeuren.de/de/wohnen-soziales/schulen-betreuung/schulen/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Schulsekretariat.
1. Mai 2021 von Lisa Heinemann