Zum 19. April wurde die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg angepasst. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Regelungen in den verschiedenen Bereichen können Sie unten herunterladen.
Lockdown-Lockerungen hängen von der Inzidenz (neugemeldete Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tage) ab. Über- oder unterschreitet der Inzidenzwert die Schwellen von 35, 50 und 100 eine bestimmte Zeit lang, gelten kreisweit besondere Regelungen.
Diese veröffentlichen wir auf der Gemeindehomepage oder Sie können sie über www.bodenseekreis.de einsehen.
19. April 2021 von Lisa Heinemann