Beim Ordnungsamt gehen derzeit sehr viele Anträge auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung ein. Dies hat längere Wartezeiten zur Folge.
Eine Absonderungsbescheinigung bestätigt lediglich den Zeitraum der Absonderung (Quarantäne). Es ist kein Genesenennachweis und auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
In der Regel benötigen Sie eine Absonderungsbescheinigung nur zur Vorlage beim Arbeitgeber, wenn keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Wir bitten Sie deshalb im Vorfeld zu prüfen, ob Sie tatsächlich eine Absonderungsbescheinigung benötigen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
4. Februar 2022 von Lisa Heinemann