Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft; Gebühr für Reisepass erhöht sich


Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal zwölf Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12.10.2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Aktuelle Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument für eine Einreise in ein bestimmtes Land erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik Reise- und Sicherheitshinweise.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem Ausweisdokument nicht mehr möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausweisdokument, auch schon vor Erreichung des Gültigkeitsendes, ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind.

Ebenso ist ab 01.01.2024 eine Verlängerung bereits ausgestellter Dokumente nicht mehr möglich.

Bis zum 31. Dezember 2023 kann man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Hat ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Alternativen stehen ab 1. Januar 2024 für Kinder folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Personalausweis (Gebühr: 22,80 €, Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Reisepass (Gebühr: 37,50 €, Gültigkeit: 6 Jahre)

Die Lieferzeit der obigen Dokumente beträgt in der Regel 3-4 Wochen.


Reisepass-Gebühr ändert sich zum 01.01.2024

 Die Gebühr des Reisepasses für Personen ab 24 Jahre mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ändert sich ebenfalls ab dem 01.01.2024.

Diese beträgt dann 70 Euro anstatt 60 Euro.


Bei Fragen steht Ihnen das Bürgeramt gerne zur Verfügung.

-Ihr Bürgeramt Meckenbeuren-