B 30, Friedrichshafen – Ravensburg/Eschach
Durchführung von Baugrunderkundungsarbeiten


Im Zeitraum von Montag, 13. März bis voraussichtlich Anfang April 2023 führt das Regierungspräsidium Tübingen im Bereich der geplanten Aus-/Neubaustrecke der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach geologische Bohrungen in Form von Kleinbohrungen mit einem Durchmesser von maximal 80 Millimeter zur Baugrunderkundung durch. Lagepläne der Untersuchungspunkte können über nachfolgenden Link online eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b-30-fn-rv/erkundungsbohrungen/

Die Bohrungen sind nötig, um die aus dem Korridor der Variante Ost bereits vorliegenden geologischen Daten und Erkenntnisse zu detaillieren und zu ergänzen. Darauf aufbauend wird die Ost-Trasse in der Entwurfsplanung in ihrer Lage und Höhe genauer ausgearbeitet.

Das Regierungspräsidium Tübingen macht die Grundstückseigentümer darauf aufmerksam und bittet um Verständnis, dass sie verpflichtet sind, die notwendigen Arbeiten auf ihren Grundstücken gem. § 16a Bundesfernstraßengesetz zu dulden. Auch dürfen vorhandene Markierungszeichen nicht beseitigt oder beschädigt werden.

Das Regierungspräsidium ist bemüht, Flurschäden zu vermeiden. Auf die örtlichen Verhältnisse und den vorhandenen Aufwuchs wird Rücksicht genommen. Für Vermögensnachteile, welche durch die Arbeiten auf den Grundstücken dennoch entstehen sollten, kann eine angemessene Entschädigung geltend gemacht werden. Ansprüche sind an das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen – zu richten.

Bei Fragen zu den Baugrunduntersuchungen steht Ihnen von Seiten des Regierungspräsidiums Anja Glatz (07071 757-3616, Anja.Glatz@rpt.bwl.de) gerne zur Verfügung.