Räum- und Streupflicht: Das ist zu beachten


Von den Straßenanliegern sind zu räumen:

  • Gehwege (auch jene, die als Schulwege bekannt sind)
  • Wenn kein Gehweg vorhanden ist, die seitlichen Flächen, in einer Breite von 1,50 Meter (auch in verkehrsberuhigten Bereichen)

Die Räum- und Streupflicht gilt von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr.

Wie wird geräumt?

  • Gehwege in einer Breite von 1,50 m in Richtung Fahrbahn räumen (sofern ein entsprechender Gehweg vorhanden ist) und den Schnee dort anhäufen, nicht auf die Straße werfen.
  • Rinnstein und Sinkkasten freihalten.
  • Anschluss zum Nachbarweg und zur Straße schaffen. 

Auch der Schneepflug muss den geräumten Schnee irgendwo ablagern. Wenn er ihn auf den Gehwegrand schiebt, bitte dort liegen lassen. Ärger gibt`s immer dann, wenn der Gehweg völlig freigemacht und der Schnee auf die Fahrbahn geschoben wird. Kommt der Schneepflug, wird er wieder zurückbefördert.

Der Bauhof räumt und streut Fahrbahnen und öffentlichen Flächen innerhalb der geschlossenen Ortschaft nach dem Wintereinsatzplan. Strecken des öffentlichen Nahverkehrs, die Hauptverkehrsstraßen sowie Gefällstrecken werden als erstes geräumt. Alle anderen Straßen werden erst geräumt und gestreut, wenn die vorrangigen Strecken erledigt sind.

Denken Sie an die Umwelt!

Streusalz belastet unsere Haustiere und Wildtiere. Es kann Bäume, Hecken und Sträuchern schädigen sowie unsere Gewässer und die dort lebenden Organismen. Streuen Sie mit Sand, Split oder Asche und verwenden Sie nur ausnahmsweise z.B. bei Eisregen, Glatteis oder an besonderen Gefahrenstellen auftauende Streumittel, wie Salz.

Helfen Sie mit!

Viele Menschen sind gesundheitlich nicht so robust. Für sie ist das Schippen und Reinigen der Gehwege oft eine große Belastung. Wir bitten diejenigen unter Ihnen, die fit sind, ihre Nachbarinnen und Nachbarn beim Räumen und Streuen zu unterstützen.

Tipps für gute Zusammenarbeit

Denken Sie bitte auch an die Müllabfuhr. Die Müllbehälter können nicht über hohe Schneewälle transportiert werden.

Parken Sie bitte Ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück. Sollte dies nicht möglich sein, parken Sie möglichst nahe am Fahrbahnrand. Räum- und Streufahrzeuge benötigen ausreichende Durchfahrtmöglichkeiten. Schneepflüge sind 3,50 m breit. Zugeparkte Straßen müssen mehrmals angefahren werden und können somit nur verspätet oder überhaupt nicht geräumt oder bestreut werden.