Bodenrichtwerte für Meckenbeuren
Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum 01. Januar 2024 ermittelt. Die Quadratmeterpreise für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten (nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz (KAG)) wurden vom Gutachterausschuss in der Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten unten, welche Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.
Das vollständige Exemplar des aktuellen Grundstücksmarkbericht zum Stichtag 01.01.2024 kann für 40,- Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Tel 07541 – 203-54230 oder gutachterausschuss@friedrichshafen.de) erworben werden.
Info
Der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter angegeben. Er sagt etwas über den Wert eines unbebauten Grundstücks in einer bestimmten Lage aus. Bodenrichtwerte müssen für alle Gemeinden von einem Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt werden.
Sie sind zu Beispiel für die Grundsteuer, aber auch Investitionsentscheidungen relevant.
Weitere Informationen für Interessierte finden sich hier.