Wie kann Wohnraum erschwinglicher werden? Grunderwerbsstrategie der Gemeinde schafft die Grundlage dafür
Bereits im November letzten Jahres hat der Gemeinderat die Grunderwerbsstrategie verabschiedet. Damit stellte die Gemeinde wichtige Weichen, um bedarfsgerecht Wohnraum für die örtliche Bevölkerung zu schaffen und durch ein breiteres Angebot preisdämpfend zu wirken. In der Gemeinderatssitzung vom 20. März wurden nun letzte Details für diese Richtschnur zum Erwerb von Bauerwartungsland beschlossen. Für die Verkäufer von Grundstücken an die Gemeinde gibt es jetzt konkretisierte Regeln, wie sie ihr Vorkaufsrecht für Bauplätze ausüben können.
Das ist wichtig, damit es für Eigentümer attraktiv bleibt, potentielles Bauland an die Gemeinde zu verkaufen. Baugebiete lassen sich wiederum einfacher und kostengünstiger planen und entwickeln, wenn der Gemeinde alle notwendigen Flächen gehören.
Doch Grund und Boden sind in Deutschland ein knappes Gut. Das gilt inzwischen überall, aber insbesondere in wirtschaftsstarken Regionen, wozu auch der Bodenseekreis gehört. Kommunen wie Meckenbeuren können durch eine aktive Baulandpolitik, insbesondere durch das Aufstellen von Bauleitplänen, auf den Grundstücksmarkt einwirken. Die Bauleitpläne sollen eine städtebauliche Entwicklung sicherstellen, bei der der Boden nachhaltig, sozialgerecht und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung genutzt wird. Ziel ist es also, dass die Kommune Bauplätze nach Kriterien vergibt, die auch Einheimische berücksichtigen.
Dafür muss die Gemeinde aber zunächst Flächen erwerben. Deshalb erarbeitete die Gemeindeverwaltung unter der Leitung von Kathrin Schütz (Sachgebiet Grundstücksverkehr) im vergangenen Jahr die sogenannte Grunderwerbsstrategie. Diese definiert, wie sich die Preise für den Ankauf der Grundstücke zusammensetzen und welche Möglichkeiten es für Grundstücksverkäufer gibt, selbst Bauplätze zu erhalten.
Ankaufpreise und Vergabeprozess wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Grunderwerbsstrategie von November 2023 und der Präzisierung des internen Vergabeverfahrens von März 2024 verbindlich festgelegt. „Jetzt haben wir transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen definiert, um bei Grundstücksverhandlungen als verlässlicher Vertragspartner auftreten zu können“, betont Bürgermeister Georg Schellinger. „Als Gemeindeverwaltung setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass mehr Wohnraum entsteht und dadurch erschwinglich bleibt.“ Die Grunderwerbsstrategie betrifft den Ankauf von Bauerwartungsland sowohl für Wohn- als auch für Mischgebietsflächen.
„Die Grunderwerbsstrategie gilt parallel zu den 2021 verabschiedeten baulandpolitischen Grundsätzen der Gemeinde“, stellt die Sachgebietsleitung Kathrin Schütz klar. Mit diesen können Investoren Bauland entwickeln, mit denen die Gemeinde zuvor entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Darin ist definiert, dass der Investor einen Anteil an preisgebundenem Wohnraum schaffen muss.
Weitere Informationen unter https://www.meckenbeuren.de/de/wohnen-soziales/bauen-wohnen/baulandpolitische-grundsaetze/.
Warum braucht es die Grunderwerbsstrategie?
Die Gemeinde hat unterschiedliche Möglichkeiten für eine städtebauliche Entwicklung. Ein Modell ist, dass sie in einem Baugebiet, das entwickelt werden soll, ins Eigentum aller Flächen kommt und diese sogenannten „Bauerwartungslandflächen“ mittels eines Bauleitplanverfahrens zur Baureife führt. Anschließend verkauft die Gemeinde die dadurch entstandenen Bauplätze für Einfamilien- und Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser nach vorher definierten Vergabekriterien.