Grundsteuer 2025 - Daueraufträge anpassen nicht vergessen! Oder gleich eine Einzugsermächtigung?

Informationen zur Grundsteuer ab dem 01.01.2025

Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 auf einer neuen Grundlage berechnet. Diese hat das Land Baden-Württemberg beschlossen. Der sogenannte Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Die Gemeinde Meckenbeuren möchte durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen. Trotzdem werden einige Bürgerinnen und Bürger mehr und andere weniger Grundsteuer als im vergangenen Jahr bezahlen. Darauf hat die Gemeinde leider keinen Einfluss. Das liegt an den vom Land Baden-Württemberg gegebenen Rahmenbedingungen.

Mit der Hebesatzsatzung der Gemeinde Meckenbeuren vom 27.11.2024 wurden folgende Hebesätze festgelegt

  • Grundsteuer A 690 v.H.
  • Grundsteuer B 200 v.H.

Was ist zu beachten?

Da sich die Abschläge zum 15.02., 15.5., 15.08. und 15.11.2025 ändern werden, müssen  Sie selbst alle Daueraufträge anpassen . Der Abschlag vom 15.11. weicht oft von der Höhe von den ersten drei Abschlägen ab. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Einrichtung Ihres Dauerauftrages.

TIpp: Erteilen Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung (SEPA). Die Beträge werden dann automatisch fristgerecht von dem angegebenen Konto abgebucht. Sie können das unter Bürgerservice/Leistungen auf unserer Homepage unkompliziert veranlassen.

Berechnung der Grundsteuer

Sie können Ihre Grundsteuer ab 2025 wie bisher berechnen:

  • Grundsteuer-Messbetrag * Hebesatz = Grundsteuer

Die errechnete Grundsteuer wird weiterhin auf vier Termine aufgeteilt und jeweils zum 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig.

Der Grundsteuer-Messbetrag wurde vom Finanzamt anhand Ihrer eingereichten Grundsteuererklärung berechnet und festgesetzt. Sie haben daraufhin zwei Bescheide vom Finanzamt erhalten. Einen Bescheid über den Grundsteuerwert und einen Bescheid über den Grundsteuer-Messbetrag. Diese berechnen sich wie folgt:

Was?

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Grundsteuerwert

Fläche*Bewertungsfaktor*18,6

Fläche * Bodenrichtwert

Grundsteuer-Messbetrag

Grundsteuerwert * Steuermesszahl

Grundsteuerwert * Steuermesszahl


Aufkommensneutralität/ Belastungsverschiebungen

Der Hebesatz wurde durch die Verwaltung aufkommensneutral kalkuliert. Das bedeutet, dass die Gemeinde keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform erzielt. Trotz dieser Aufkommensneutralität wird es zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern zu Belastungsverschiebungen kommen. Das bedeutet für die einzelnen Steuerpflichtigen, dass die einen wegen der Gesetzesänderung des Landes Baden-Württemberg mehr Grundsteuer und die anderen dafür weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Es gibt sozusagen Gewinner und Verlierer der Grundsteuerreform.

Beispiel anhand von zwei Grundstücken:

Grundstück

Grundsteuer bis 2024

Grundsteuer ab 2025

1

400 €

350 €

2

200 €

250 €

Summe (Grundsteueraufkommen)

600 €

600 €

 

Das Grundsteueraufkommen hat sich nicht verändert. Sowohl bis 2024 als auch ab 2025 beträgt dieses 600 €. Die Belastungsverschiebung bewirkt jedoch, dass das erste Grundstück ab 2025 insgesamt 50 € weniger und das zweite Grundstück 50 € mehr bezahlen muss. Dies liegt an der neuen Berechnung der Grundsteuer-Messbeträge und hat nichts mit der Höhe der Hebesätze zu tun. Die Gemeinde hat hierauf leider keinen Einfluss.

Woher kommt dieser Unterschied?

In der Vergangenheit wurde der Grundsteuermessbetrag gänzlich anders berechnet, als dies nun der Fall ist. Früher hat die vorhandene Bebauung eine tragende Rolle gespielt. Die neue Berechnung des Grundsteuermessbetrages zielt nur noch auf die Größe des Grundstücks, den Bodenrichtwert bzw. Bewertungsfaktor bei landwirtschaftlichen Flächen und die Nutzung (Wohnen oder Nicht-Wohnen) ab. Daher kommt es zu diesen Belastungsverschiebungen unter den einzelnen Steuerpflichtigen.

Sie haben noch Fragen?

Am 07.01.2025 wird im Kultur am Gleis 1 eine Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform durch die Gemeinde geben. Sie sind herzlich eingeladen den Erläuterungen des Steueramtes zu zuhören und im Anschluss auch Fragen zu stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass konkrete Detailfragen zu Einzelfällen nur allgemein beantwortet werden können.

Wie geht es weiter?

Die Grundsteuer-Bescheide für 2025 werden im Januar versandt. Diesen Bescheiden wird ein Informationsblatt beigelegt werden, in dem näher auf die einzelne Berechnung, die möglichen Fehlerquellen und die richtigen Ansprechpartner eingegangen wird. Diese Informationsblätter finden Sie schon jetzt auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.

Infoblatt Grundsteuer A

Infoblatt Grundsteuer B

Bei Fragen können Sie sich gerne ans Steueramt wenden. Sie erreichen diese telefonisch unter 07542/ 403-221 oder per E-Mail unter steueramt@meckenbeuren.de. Hier finden Sie diesen Text als PDF.