Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

 Für die voraussichtliche Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, suchen wir ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind, können berufen werden.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Was muss ein/e Wahlhelfer/in am Wahltag tun?

 

  • die Wahlkabinen und Wahlurne beaufsichtigen
  • die Stimmzettel ausgeben
  • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen
  • die Wahlberechtigung der Wähler/innen prüfen
  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen
  • ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen

Damit die Wahlhelfer/innen diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, findet vor der Wahl eine Schulung statt.

Für diese ehrenamtliche Aufgabe erhalten alle Wahlhelfer/innen eine Entschädigung: Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

  • bis zu 3 Stunden                                        30 Euro,
  • von mehr als 3 bis 6 Stunden                  50 Euro,
  • von mehr als 6 Stunden                            60 Euro.

Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelfer/in bei der Bundestagswahl zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 06.12.2024 im Rathaus bei

Eva Koenig unter Tel. 07542/403-204 oder e.koenig@meckenbeuren.de