Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die voraussichtliche Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, suchen wir ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind, können berufen werden.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Was muss ein/e Wahlhelfer/in am Wahltag tun?
- die Wahlkabinen und Wahlurne beaufsichtigen
- die Stimmzettel ausgeben
- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen
- die Wahlberechtigung der Wähler/innen prüfen
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen
- ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen
Damit die Wahlhelfer/innen diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, findet vor der Wahl eine Schulung statt.
Für diese ehrenamtliche Aufgabe erhalten alle Wahlhelfer/innen eine Entschädigung: Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
- bis zu 3 Stunden 30 Euro,
- von mehr als 3 bis 6 Stunden 50 Euro,
- von mehr als 6 Stunden 60 Euro.
Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelfer/in bei der Bundestagswahl zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 06.12.2024 im Rathaus bei
Eva Koenig unter Tel. 07542/403-204 oder e.koenig@meckenbeuren.de.