Schussenkonferenz: Hochwasserschutz geht nur gemeinsam

 Meckenbeurener Erklärung zur Schussen unterzeichnet

Regierungspräsident Klaus Tappeser sowie Bürgermeister aus dem Schussental haben sich am 30. Januar 2025 mit Vertreterinnen und Vertretern der Landratsämter sowie der Feuerwehren im Rathaus Meckenbeuren getroffen. Gemeinsam soll noch intensiver bei der Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Hochwasserereignissen zusammengearbeitet werden. Am Ende der Auftaktveranstaltung wurde von den Anwesenden die sogenannte Meckenbeurener Erklärung verabschiedet. Sie ist ein Bekenntnis zu interkommunaler Zusammenarbeit und innovativem Gewässermanagement, um den Menschen entlang der Schussen mehr Sicherheit zu geben.

Klaus Tappeser hatte als Konsequenz aus den verheerenden Hochwassern des vergangenen Jahres an der Schussen und deren Zuflüssen – unter anderem in Baienfurt, Weingarten und Meckenbeuren – gemeinsam mit Georg Schellinger zur Schussenkonferenz eingeladen. In seinem Grußwort erinnerte er an die Hochwassertage in den oberschwäbischen Gemeinden. Dank der Umsicht in den Kommunen sowie der Professionalität der Einsatzkräfte konnte das Hochwasser bestmöglich bekämpft werden. Für die noch bessere Vorbereitung auf künftige Hochwassersituationen ist das Zusammenspiel der Anrainer wichtig, um mehr Sicherheit für alle zu erreichen.

Bürgermeister Georg Schellinger rief in seinem Impuls die zerstörerische Energie des Wassers in Erinnerung. Meckenbeuren habe innerhalb von drei Jahren zwei katastrophale Überflutungen erlebt. Er stellt die Frage, wie es gelingen kann, dass sich bei großen Regenmengen nicht wieder 200 Kubikmeter Wasser pro Sekunde durch Meckenbeuren bewegen. Daher ist er dankbar, dass sich die Anrainerkommunen zu gemeinschaftlichem Handeln zusammengefunden haben, um Hochwassergefahren effektiv zu begegnen. 

Im inhaltlichen Teil wurden die Möglichkeiten und Grenzen von technisch-infrastrukturellem Hochwasserschutz aufgezeigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass technische Hochwasserschutzmaßnahmen irgendwann an ihre Grenzen stoßen, was durch den Klimawandel noch beschleunigt wird. Für die Schussen kommt deshalb den natürlichen Retentionsflächen eine besonders hohe Bedeutung zu. Dass dies zu einer besonderen Belastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern führt, ist allen Beteiligten bewusst, darum sollen diese bei den Planungen aktiv mit einbezogen werden. 

In den Folgeterminen werden konkrete Maßnahmen und deren Realisierbarkeit für die Schussen und deren Zuflüsse auf der Agenda stehen. Dabei wird ausdrücklich nicht nur der technische Hochwasserschutz untersucht, sondern es werden auch niederschwellige Maßnahmen diskutiert, die zu weniger Abfluss in den Gewässern führen. An manchen Stellen kann auch ein Objektschutz Schäden wirksam vermeiden. Gemeinsam wollen die Gemeinden diskutieren, wie die Vorhersage der Ereignisse verbessert werden kann. Eine längere Vorwarnzeit auf eine Hochwasserspitze hilft den Einsatzkräften als auch den Eigentümern.

Die Meckenbeurener Erklärung wurde von Regierungspräsident Klaus Tappeser, Bürgermeister Georg Schellinger, Thomas Lötsch, Landratsamt Ravensburg, Irmtraud Schuster, Landratsamt Bodenseekreis, Oberbürgermeister Clemens Moll sowie den Bürgermeistern Dirk Bastin, Oliver Spieß, Günter A. Binder und Arman Aigner unterzeichnet.

Hintergrundinformationen:

Die Schussen entwässert ein Gebiet von rund 815 Quadratkilometern von Bad Schussenried im Norden über Ravensburg und Meckenbeuren bis zur Mündung in den Bodensee bei Eriskirch. Der größte Nebenfluss ist die Wolfegger Aach, die bei Kisslegg entspringt. Die Schussen hat in Meckenbeuren einen mittleren Abfluss von 11,3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Beim Hochwasser 2024 waren dies bis zu 200 Kubikmeter Wasser pro Sekunde durch Meckenbeuren. Das sind über 1.100 volle Badewannen pro Sekunde.

Die Schussen ist ab dem Zufluss der Wolfegger Aach ein sogenanntes Gewässer I. Ordnung und liegt damit in der Unterhaltungslast des Landes. Die Schussen im Oberlauf, die Wolfegger Aach und die weiteren Nebenflüsse sind Gewässer II. Ordnung und werden von den Kommunen unterhalten. Die Städte und Gemeinden können für die Herstellung des Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung finanzielle Förderung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.

 

Bildunterschrift:

Regierungspräsident, Landkreisvertreter und Bürgermeister im Schussental bei der Unterzeichnung der Meckenbeurener Erklärung. Fotografie: Claudia Beltz, Gemeinde Meckenbeuren

 

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