Zweitwohnungssteuer muss jeder bezahlen, der mindestens drei Monate in Meckenbeuren die Möglichkeit hat, eine Wohnung neben seiner Hauptwohnung zu nutzen. Das hat der Gemeinderat Ende November 2024 beschlossen. Denn als Bodenseegemeinde in zweiter Reihe und Gemeinde im Verdichtungsraum Ravensburg – Friedrichshafen spürt auch Meckenbeuren das große Interesse an Ferienwohnungen. Dadurch stehen der einheimischen Bevölkerung weniger Wohnungen zur Verfügung. Dem kann mit Hilfe der Zweitwohnungssteuer entgegengewirkt werden.
Es gibt verschiedene Befreiungsmöglichkeiten von dieser Steuer:
- Die Wohnung wird von einer verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Person ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt.
- Die Wohnung wird von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Zwecke der Erziehung als Jugendhilfemaßnahme zur Verfügung gestellt.
- Eine Wohnung wird von Studierenden oder Auszubildenden bei den Eltern/ einem Elternteil genutzt. Die Hauptwohnung muss dabei am Studien-/ Ausbildungsort sein.
Berechnung der Steuer
Pro angefangene 250 Euro Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Nebenkosten und ohne Heizung) werden im Jahr 85 Euro Steuer im Jahr fällig. Bei Eigentumswohnungen wird die Jahresnettokaltmiete anhand des Mietspiegels geschätzt.
Beispiel:
Jahresnettokaltmiete | Anzahl angefangene 250 € | Steuer |
9.600 Euro (mtl. 800 Euro) | 39 | 39 x 85 Euro = 3.315 Euro |
Das entspricht in diesem Fall 34,5 Prozent der Jahresnettokaltmiete.
Wann muss die Steuer bezahlt werden?
Die Steuer muss immer zum 01.03. eines Jahres bezahlt werden.
Was müssen die Nutzer einer Nebenwohnung jetzt machen?
Bitte geben Sie bei der Nutzungsmöglichkeit einer Nebenwohnung in Meckenbeuren bis spätestens 31. Mai 2025 eine Steuererklärung bei der Gemeinde ab. Sollte bis dahin keine Erklärung abgegeben werden, werden Sie dazu schriftlich aufgefordert. Auch Personen, die von der Steuer befreit sind, müssen eine (verkürzte) Erklärung ausfüllen.
Formulare:
Wie geht es dann weiter?
Nach der Überprüfung und Verarbeitung der Steuererklärung erhalten Sie von uns einen Bescheid.
Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne ans Steueramt wenden. Sie erreichen die Sachbearbeiter unter steueramt@meckenbeuren.de oder 07542/403-223.