Nutzungsbedingungen des Veranstaltungskalender
1. Geltungsbereich
- Mit dem Absenden des vollständigen ausgefüllten Aufnahmeformulars erkennt der Absender - soweit er eine Organisation und/ oder den Urheber/ Rechtsinhaber eines Bildes vertritt, auch in deren Namen - die Geltung des Impressums und dieser Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an.
- Der Antrag auf Aufnahme einer Veranstaltung in den Veranstaltungskalender entbindet den Veranstalter nicht von der Beantragung notwendiger Erlaubnisse (z. B. Schankerlaubnis, Zeltabnahme o. Ä.) im Vorfeld von bzw. in Zusammenhang mit Veranstaltungen. Folglich ersetzt der Eintrag in den Veranstaltungskalender auch keine entsprechende Erlaubnisse o. Ä.
2. Leistungen der Gemeinde Meckenbeuren
- Die Gemeinde Meckenbeuren erlaubt den berechtigten Veranstaltern (Einzelpersonen oder Organisationen) deren Veranstaltungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in ihren Veranstaltungskalender aufnehmen zu lassen. Ziel ist es, den Veranstaltern eine kostenlose Präsentationsplattform zu bieten und den passiven Nutzern zu ermöglichen, nach Veranstaltungen in Meckenbeuren zu suchen.
- Pro Veranstaltung erfolgt maximal ein Eintrag. Ein Anspruch in einer bestimmten Kategorie, an einer bestimmten Stelle und/ oder mit einem bestimmten Text/ Titel geführt zu werden, besteht nicht.
- Die Gemeinde Meckenbeuren übernimmt keine Haftung für die Durchführung der in ihrem Veranstaltungskalender eingetragene Veranstaltungen außer die Veranstaltung wird von der Gemeinde Meckenbeuren organisiert und durchgeführt.
3. Aufnahmeberechtigung, Rechteeinräumung
- Aufnahmeberechtigt sind alle Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen und deren Veranstaltung nicht ausgeschlossen ist.
- Es muss sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln
- Der Veranstalter darf keine rassistischen, gewalttätigen, pornographischen, sexistischen und/ oder diskriminierenden Ziele verfolgen und/ oder Inhalte vertreten, die einzelne Personen oder Personengruppen in irgendeiner Form herabsetzen könnten
- Die Veranstaltung muss legal sein. Die Strukturen und der Zweck der Veranstaltung müssen erkennbar sein und auf Wunsch erläutert werden können
- Es darf sich nicht um eine politische oder politisch motivierte Veranstaltung handeln
- Die Veranstaltung muss in der Gemeinde Meckenbeuren sein
- Das Aufnahmeformular darf nur von dem Veranstalter bzw., soweit es sich um eine Veranstaltungsorganisation handelt, von einem Vertreter der betreffenden Organisation mit entsprechender Vollmacht ausgefüllt und abgesandt werden. Mit Absenden des Aufnahmeformulars bestätigt der Absender seine Meldebefugnis als Veranstalter bzw. als Vertreter der Veranstaltungsorganisation und gewährt der Gemeinde Meckenbeuren, soweit er als Vertreter auftritt, auch in Namen seiner Organisation das gebührenfreie uneingeschränkte Recht, die übermittelten Daten ganz oder auszugsweise im Veranstaltungskalender auf www.meckenbeuren.de zu veröffentlichen
- Fügt der Absender dem Aufnahmeformular eine Bilddatei bei, bestätigt er mit dem Abesenden, soweit er nicht selbst Urheber/ Rechtsinhaber des Bildes ist, auch in dessen Vertretung und Namen, dass
- die Angaben, die er zu dem betreffenden Bild gemacht hat, richtig und vollständig sind,
- die Gemeinde Meckenbeuren das beigefügte Bild unentgeltlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, bearbeitet oder unbearbeitet im Veranstaltungskalender der Gemeinde Meckenbeuren veröffentlichen darf,
- gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen,
- er damit einverstanden ist, dass auf den Urheber durch Nennungen des Namens hingewiesen wird und dessen Anschrift an Dritte mit einem berechtigten Interesse weitergeben werden darf und
- er die Gemeinde Meckenbeuren von allen Ansprüchen Dritter freistellt, die in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des betreffenden Bildes im Veranstaltungskalender auf www.meckenbeuren.de gegen sie erhoben werden können
4. Löschen von Einträgen
- Der Absender des Aufnahmeformulars darf jederzeit per E-Mail die kostenlose Löschung des Veranstaltungseintrags beantragen. Die Löschung erfolgt spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrages
- Die Gemeinde Meckenbeuren darf Einträge jederzeit ohne Einhaltung einer Frist löschen, wenn
- die rechtliche oder technische Grundlage für die Aufrechterhaltung des Veranstaltungskalenders nicht mehr besteht
- der Veranstalter und/ oder mindestens einer ihrer Vertreter gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei der Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung von Veranstaltungen oder bei sonstigen Arbeiten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Veranstaltungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder
- falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt wurden
5. Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter und/ oder, soweit es sich um eine Organisation handelt, auch deren Vertreter ist/ sind für die unter ihrem Namen übermittelten Daten und deren rechtlichen Zulässigkeit verantwortlich. Für Verstöße (z. B. gegen Bildrechte) haftet der Veranstalter und, soweit es sich um eine Organisation handelt, auch deren Vertreter gemeinschaftlich mit ihrer Organisation
- Der Veranstalter und/ oder, soweit es sich um eine Organisation handelt, auch deren Vertreter stellen die Gemeinde Meckenbeuren von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverfolgung frei, die aufgrund von einer Rechtsverletzung erhoben werden, die durch ihn/ sie aufgrund oder Zusammenhang mit einer in seinem/ ihrem Namen eingetragenen Information entstanden ist
6. Inkrafttreten
Diese Nutzungsbedingungen treten am 02.02.2018 in Kraft.
Meckenbeuren, 02. Februar 2018
Gemeinde Meckenbeuren
Die Bürgermeisterin
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
E-Mail: rathaus@meckenbeuren.de