Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

                                                                                                                  

Die Gemeinde Meckenbeuren ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

  •  Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Homepages der Gemeinde Meckenbeuren.

 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  •  An der Barrierefreiheit dieser Website wird gearbeitet.
  •  Diese Webseiten sind frühestens ab 30.9.2024 mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

 Erklärungen in leichter Sprache (Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte (Nr. 2 der Mustererklärung als Anlage 1 der LBGG-DVO), die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle (Nr. 4 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO), die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren (Nr. 5 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO), siehe dazu unten die Erläuterungen unter Ziffer 5 des Berichts, 4. Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache), die Möglichkeit zum Vorlesen und Erklärungen in Gebärdensprache (Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte (Nr. 2 der Mustererklärung als Anlage 1 der LBGG-DVO) und die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle (Nr. 4 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO) sowie die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren (  der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO), siehe dazu unten die Erläuterungen unter Ziffer 5 des Berichts, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache) sowie die Untertitelung von Videos und die Barrierefreiheit von PDF werden ab dem 30. September 2024 eingerichtet.

  •  Diese mobile Anwendung ist daher auch nach dem 30.9.2024 wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 Nicht barrierefreie Inhalte

  • Diese Website ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte können unter anderem sein:

pdf-Dateien

pdf-Dateien, die vor 30.09.2024 eingestellt werden, sind teilweise nicht barrierefrei. Später eingestellte pdf-Dateien werden möglichst in barrierefreier Version erstellt oder möglichst durch eine solche ersetzt. Nicht barrierefreie pdf-Dateien werden möglichst durch einen entsprechenden html-Text gleichen Inhalts ergänzt.

Untertitel von Videos und Livestreams

Videos/Livestreams werden erst nach dem 30.9.2024 automatisch untertitelt. Bei ab diesem Zeitpunkt neu eingestellten Videos sind wir bemüht, überarbeitete Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen. Videos von Dritten können von uns eingebunden, aber nicht untertitelt werden.

Bilder, Fotos und Grafiken

Bei Bildern, Fotios und Grafiken fehlen alternative Texte. Wir prüfen die Vollständigkeit und ergänzen ab dem 30. September 2024 nach und nach fehlende alternative Texte.

Karteneinbindung von Google Maps

Die Google-Maps-Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar.

Vorlesefunktion

Eine Vorlesefunktion wird ab dem 30. September 2024 eingerichtet.

Leichte Sprache

Auf dieser Website werden noch keine Inhalte in Leichter Sprache bereitgestellt: Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise zu weiteren Informationen in Leichter Sprache folgen.

Gebärdensprache

Die Gemeinde Meckenbeuren plant ab dem 30. September 2024, die digitale Teilhabe für gehörlose Menschen auf ihrer Website weiter zu verbessern.

Helligkeitskontraste

Die Gemeinde Meckenbeuren hat die Helligkeitskontraste entsprechend barrierefrei angepasst.

Tastatur

Nicht alle Inhalte sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar. Die Gemeinde Meckenbeuren hat Inhalte technisch angepasst und plant, dies ab dem 30. September 2024 auf ihrer Website weiter zu verbessern.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.04.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.09.2024 überprüft und aktualisiert.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit

Adalbert-Stifter-Straße 105

70437 Stuttgart

ueberwachungsstelle@drv-bw.de

ueberwachungsstelle@drv-bw.de-mail.de

 oder

Claudia Beltz

Leitung Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Geschäftsstelle Gremien

Gemeinde Meckenbeuren

Presse | Gemeinde Meckenbeuren

 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.