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Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024

Ergenisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl

Die Ergebnisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl finden Sie online unter folgendem Link: 

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08435035/praesentation/index.html

 Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“  

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird. 

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.  

In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 

Pressemitteilung der Landeswahlleiterin vom 06.06.2024

BRIEFWAHL/ONLINE-ANTRAG auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europa- und Kommunalwahl
am 9. Juni 2024

Der Wahlschein zur Europa- und Kommunalwahl konnte online vom 13.05.2024 bis 04.06.2024 beantragt werden.
Eine Online-Antragstellung eines Wahlscheines für die Europa- und Kommunalwahl ist leider nicht mehr möglich.

Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Wahlamt auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.

Bis 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
- persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
im Rathaus, Bürgeramt Zimmer EG 20. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Informationen zu den Wahlen

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 9. Juni wählen Sie das Europaparlament, den Kreistag des Bodenseekreises und den Gemeinderat von Meckenbeuren.

Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Insbesondere bei den Kommunalwahlen haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Stimme unmittelbar Einfluss auf die Kommunalpolitik zu nehmen.

Da die Stimmabgabe für jede Wahl unterschiedlich und auch nicht ganz einfach ist, möchte Ihnen das Wahlamt der Gemeinde im Folgenden nochmals ein paar wichtige Hinweise geben:

Nicht jeder Einwohner ist für alle Wahlen wahlberechtigt. Auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, die Sie erhalten haben, können Sie entnehmen, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind.

Achten Sie auch darauf, welches Wahllokal für Sie zuständig ist (steht ebenfalls – mit Adresse - auf der Wahlbenachrichtigung). Bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung bitte zur Wahl mit.

Europawahl

Bei der Europawahl können Sie unter 34 Wahlvorschlägen (Listen) wählen. Sie haben aber nur 1 Stimme. Den Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal. Eine Besonderheit im Europawahlrecht ist, dass es keine Wahlumschläge gibt. Sie müssen den Stimmzettel in der Wahlkabine so falten, dass man Ihre Stimmabgabe nicht erkennen kann, bevor Sie diesen in die Wahlurne einwerfen.

Kommunalwahl (Kreistag- und Gemeinderat)

Bei den Kommunalwahlen haben Sie so viele Stimmen, wie Mitglieder in Gremium zu wählen sind.

  • Meckenbeuren gehört bei der Kreistagswahl zum Wahlkreis VI Tettnang. In diesem Wahlkreis sind 9 Mitglieder des Kreistags zu wählen. Sie haben somit 9 Stimmen.
  • In den Gemeinderat Meckenbeuren sind 22 Mitglieder zu wählen. Somit haben Sie 22 Stimmen.

Die Stimmzettel für die Kreistags- bzw. Gemeinderatswahl, für die Sie wahlberechtigt sind, haben Sie zugeschickt bekommen, damit Sie diese zu Hause in aller Ruhe ausfüllen können. Bringen Sie bitte die ausgefüllten Stimmzettel zur Wahl mit. Sie können auch gerne im Rathaus vor dem Wahltag einen Ersatzstimmzettel abholen, wenn Sie ihn verloren haben oder dieser unbrauchbar geworden ist.

Sie erhalten im Wahllokal je Wahl einen Umschlag (nicht für die Europawahl), in den Sie in der Wahlkabine den Stimmzettel einlegen können. Die Umschläge haben die ähnliche Farbe wie die Stimmzettel. Sollten Sie die Stimmzettel vergessen haben oder ganz bewusst erst im Wahllokal den Stimmzettel ausfüllen wollen, liegen im Wahllokal weitere Stimmzettel bereit.

Lesen Sie bitte aufmerksam das Merkblatt auf dem Deckblatt des Stimmzettelsatzes durch. Es ist dort genau beschrieben, wie gewählt werden darf.

Ein Stimmzettelsatz enthält für jeden Wahlvorschlag (je Partei/Wählervereinigung) einen separaten Stimmzettel. Die Stimmzettel sind durch Perforation getrennt zusammengeklebt. Sie können die einzelnen Stimmzettel von der Trennleiste abreißen.

Wenn Sie einen der Stimmzettel unverändert (ohne jede Kennzeichnung) abgeben oder einen der Stimmzettel im Ganzen (also nicht einzelne Bewerber/innen) gekennzeichnet haben, dann erhält jede/r Bewerber/in auf diesem Stimmzettel 1 Stimme.

Kreistagswahl: In diesen Fällen erhalten nur die ersten 9 Bewerber/innen auf dem Stimmzettel je 1 Stimme, da mehr Bewerber/innen auf dem Stimmzettel stehen können, als zu wählen sind.

Es empfiehlt sich, evtl. nur 1 Stimmzettel zu verwenden und auf diesen handschriftlich Bewerberinnen oder Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen, die Sie wählen wollen, zu übertragen (panaschieren).

Sie können Ihre Stimmen beliebig auf die Bewerber/innen verteilen. Sie können dabei einzelnen Bewerber/innen bis zu 3 Stimmen (1, 2 oder 3) geben (kumulieren). Achten Sie aber genau darauf, dass Sie die Gesamtzahl der möglichen Stimmen (22 bzw. 9) nicht überschreiten, sonst ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Zählen Sie bitte auf allen abgegebenen Stimmzetteln genau nach, ob Sie die zulässige Gesamtstimmenzahl (22 bei der Gemeinderatswahl bzw. 9 bei der Kreistagswahl) nicht überschritten haben.

Für alle Wahlen gilt:

Es können nur Bewerber/innen gewählt werden, die auf einem Stimmzettel aufgeführt sind.

Wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können, beachten Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl. Diese können Sie bis Freitag, den 07.06.2024, 18 Uhr, beantragen.
Der Antrag steht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens. Sie können die Briefwahl auch online beantragen (Link siehe oben).

Die Auszählung aller abgegebenen Stimmen erfolgt für die Europawahl am Sonntagabend im Wahllokal, anschließend wird das Ergebnis der Kreistagswahl im Rathaus ermittelt. Am Montag folgt dann die Auswertung der Gemeinderatswahl. Die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses erfolgt voraussichtlich gegen 12:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Sie können das Ergebnis auch im Internet auf dieser Seite abrufen.

Gemeinde Meckenbeuren
-Wahlamt-

Informationen zur Wahlwerbung

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten. 

Öffentliche Bekanntmachungen

"Einfach wählen gehen!"-Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung