Wahlen
Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages finden am 23.02.2025 statt, wodurch sich dieses Jahr nur ein sehr knappes Zeitfenster von ca. 14 Tagen für die Beantragung, Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen ergibt.
Die Gemeinden erhalten die Stimmzettel erst sehr kurzfristig voraussichtlich ab dem 06.02.2025. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen an die Wähler versandt werden. Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Meckenbeuren beantragen.
Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
- Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag über das Onlinewahlscheinverfahren OLIWA ab dem 15.01.2025 sicher und einfach gestellt werden.
- Sie können die Briefwahlunterlagen schriftlich (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder per Email anfordern.
Email: wahlamt@meckenbeuren.de - Ebenso kann die Briefwahl auch persönlich im Briefwahlbüro im Bürgeramt beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Die Beantragung der Briefwahl kann wegen des Postversandes nur bis Dienstag 18.02.2025 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis Freitag, den 21.02.2025 um 15:00 Uhr nur noch die Möglichkeit der persönlichen Beantragung und persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Abholung durch die Beauftragung einer anderen Person mit schriftlicher Vollmacht.
Bitte achten Sie darauf, Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die Gemeinde Meckenbeuren zurückzuschicken, dass sie dort bis am Wahltag um 18:00 Uhr eingegangen sind. Die Rathausbriefkästen werden dann letztmalig geleert. Für die Sicherstellung, dass die Wahlunterlagen fristgerecht bei der Gemeinde eingehen, ist der Wähler selbst verantwortlich.
Aufgrund der erwähnten kappen Zeit bis zum Wahltag am 23. Februar empfehlen wir, wenn eben möglich, bei dieser Wahl verstärkt von der Urnenwahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag die Wahllokale vor Ort aufzusuchen. Sie entlasten so unsere Mitarbeitenden im Wahlamt deutlich und stellen sicher, dass Ihre Stimmen auch zuverlässig rechtzeitig ankommen.
Briefwahlbüro:
Um den Wählern den Zugang zu den Wahlunterlagen zu erleichtern wird die Gemeinde Meckenbeuren in den beiden Wochen vor dem Wahltermin die Öffnungszeiten erweitern.
Das Briefwahlbüro im Bürgeramt des Rathauses ist daher ab Montag, 10.02.2025 wie folgt geöffnet:
Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Wir weisen darauf hin, dass im Rathaus gegenüber des Bürgerbüros eine Briefwahlkabine aufgebaut ist. Darin können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Wahlunterlagen auch bereits Ihre Stimme abgeben und die Briefwahlunterlagen sogleich in die Urne des Bürgerbüros werfen. Damit ersparen Sie sich den Postversand.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Meckenbeuren
ONLINE-ANTRAG auf Erteilung eines Wahlscheins
Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Meckenbeuren eingetragen sind!
Die Antragstellung ist nur vom 15.01.2025 bis 18.02.2025 möglich!
Bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Beachten Sie bitte weiterhin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar 2025 sein. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei dem Wahlamt ab!
Link zur Beantragung auf Erteilung eines Wahlscheins
https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=8435035
Wahlwerbung
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Volksbegehren "Landtag verkleinern"
Öffentliche Bekanntmachungen
Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024
Ergenisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl
Die Ergebnisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl finden Sie online unter folgendem Link:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08435035/praesentation/index.html