Lärmaktionsplanung
Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG).
Die Richtlinie ist im Jahr 2005 durch die Einführung der §§ 47a - 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Lärmaktionsplanung Stufe 3
Die gesetzlich festgeschriebene Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde in Meckenbeuren 2021 im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde der Lärmaktionsplan Stufe 3 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 01.12.2021 beschlossen. Die Bekanntgabe des Beschlusses folgte am 11.12.2021 in den Gemeindenachrichten.
Lärmaktionsplanung Stufe 2
Die gesetzlich festgeschriebene Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde in Meckenbeuren 2016/2017 durchgeführt. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde der Lärmaktionsplan Stufe 2 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 24.05.2017 beschlossen. Die Bekanntgabe des Beschlusses folgte am 09.09.2017 in den Gemeindenachrichten. Im Frühjahr 2018 wird die Umsetzung angestrebt.
Maßnahmen im Überblick
- Ausweitung der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung:
Die bereits bestehende nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf der B30 soll von Kehlen bis Meckenbeuren durchgehend gelten. Hinzu kommt eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf der L329 (Bahnhofstraße, Brochenzeller Straße, Inselstraße, Andras-Hofer-Straße).
- Geschwindigkeitskonzept: Übersicht Geschwindigkeitsreduzierungen
- Einbau von Lärmoptimierten Fahrbahnbelags:
Auf den untersuchten Streckenabschnitten soll beim nächsten anstehenden Austausch des Fahrbahnbelages ein lärmoptimierter Asphalt, der dann dem Stand der Technik entspricht, eingebaut werden.
- Unterstützung bei der Antragsstellung auf Zuschuss für den Einbau von Lärmschutzfenstern:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern vom Regierungspräsidium gewährt werden. Die Gemeinde Meckenbeuren unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung.
Lärmaktionsplanung Stufe 1
In einem längeren Verfahren und in guter Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen wurden der erste Lärmaktionsplan am 23.05.2012 im Gemeinderat verabschiedet. Hauptmaßnahme waren die ersten nächtlichen Temporeduzierungen im Bereich der Ortsdurchfahrten auf den Bundesstraßen B30 und B467.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage beim Ordnungsamt.