Kostenloses Parken in Meckenbeuren
In Meckenbeuren stehen kostenlose Parkplätze in großer Zahl zur Verfügung.
Von besonderer Bedeutung sind die Park & Ride - Plätze entlang des Bahngleises am Oskar-von-Miller-Platz beim Fachmarktzentrum, die Parkplätze am ehemaligen Wochenmarktplatz an der Bahnhofstraße und die Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße.
Die Park & Ride - Plätze dienen lediglich den tägliche Pendler, die anschließend mit dem Zug den weiteren Weg gehen. Sie sind nicht für das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen gedacht!
Die P&R-Plätze stehen von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr zur Verfügung. Wer also mehr als 1 Tag verreisen will, hat eine Alternative aufzusuchen.
Bitte beachten Sie das im Bereich zwischen Bahnhof und Marienstraße bzw. Bahnhofstraße und Tettnanger Straße teilweise Kurzzeitparkzonen bestehen. Hier kann von Montag-Freitag je von 09-18 Uhr nur 1 bzw. 3 Stunden geparkt werden. Denken Sie in diesem Bereich unbedingt an ihre Parkscheibe!
Eine Übersicht über die bestehenden Zeitregelungen finden Sie hier.
Verstöße gegen die bestehenden Parkregelungen werden mit Verwarngeldern geahndet.
Hier ein paar Tipps zum richtigen Halten und Parken:
Das Halten ist nicht gestattet,
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
- in Kurven und
- natürlich im Bereich von Fußgängerüberwegen.
Das Parken ist unzulässig,
- im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (5m-Regel),
- von und an engen Stellen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten,
- auf dem Gehweg.
Selbstverständlich sind außerdem Halte- und Parkverbote zu beachten.
Oft wird vergessen, dass beim Parken eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern verbleiben muss. Auch ohne Parkverbotsschild gilt also an schmalen Straßen ein gesetzliches Parkverbot.
Lkw über 7,5 t und Anhänger über 2 t dürfen in Wohngebieten lediglich werktags von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr geparkt werden.
Außerdem stellt das dauerhafte Abstellen eines Fahrzeugs auf öffentlicher Verkehrsfläche nach spätestens 14 Tagen eine Sondernutzung dar, die nicht erlaubt ist. Dies betrifft häufig Anhänger oder Wohnwagen, die relativ selten genutzt werden. Für diese Fahrzeuge muss ein geeigneter Abstellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen gefunden werden.
Abgemeldete Fahrzeuge sind auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ebenfalls nicht zulässig und müssen anderweitig abgestellt werden.