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Abwasser

Abwasserbeseitigung


Entwässerungsantrag und -genehmigung

Hier finden Sie den Entwässerungsantrag und Hinweise zur Bearbeitung von diesem. Den Entwässerungsantrag können Sie in 3-facher Ausfertigung bei uns einreichen. 

Downloads Entwässerungsantrag

Gesplittete Abwassergebühr

Bei der Abwasserbeseitigung wird seit einigen Jahren zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Regenwasser) unterschieden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“.

Bei den Gebühren wird für das Schmutzwasser der Wasserverbrauch zu Grunde gelegt. Für das Niederschlagswasser sind die Größe der versiegelten Fläche und die Art der Versiegelung ausschlaggebend, die sog. Versiegelungsfläche.

Bei Änderungen am Grundstück (z. B. weitere Ver-/Entsiegelung der Einfahrt, Bau- / Abbruch einer Garage usw.) ändern sich die Grundlagen für die Versiegelungsfläche.

Damit diese Änderung bei der Gebührenberechnung berücksichtig werden kann, bitten wir um Mitteilung durch den Grundstückseigentümer. Für die Mitteilung ist das Formular „Niederschlagswasser“ zu verwenden und beim Steueramt einzureichen.

Downloads Abwassergebühren